Kolumne – Gut gesagt
Der Kanton St. Gallen will eine «Impfpflicht» einführen. Wer sich nicht beugt, muss bis zu 20’000 Franken Busse bezahlen. Im Kanton Zürich ist es noch teurer: 50’000 Franken!

Nein, es gibt keine Impfpflicht. Nein, es gibt keinen Impfzwang. Nein, sich impfen zu lassen, ist und bleibt freiwillig. Dies ist der Tenor, der uns schon in der unseligen Coronazeit entgegenschlug. Seither versichern die Behörden, sie hätten aus diesen Erfahrungen gelernt.
Wird jetzt also die körperliche Unversehrtheit geachtet? Werden die Grundrechte respektiert? Muss niemand mehr befürchten, ausgestossen und diskriminiert zu werden, nur weil er auf diesen grundlegenden Menschenrechten besteht?
Optimismus wäre verfrüht. Im Gegenteil: Wachsamkeit ist gefragt. Verschiedene Entwicklungen in jüngster Zeit deuten darauf hin, dass die Behörden zwar durchaus Schlüsse aus dem Coronadebakel gezogen haben – aber gerade die falschen. Statt das autoritäre Gehabe abzulegen, ziehen sie die Schraube noch mehr an.
Erstmalige «Impfpflicht» Beispiele gefällig?
Gerne. Da wäre, erstens, der Kanton St. Gallen. Er hat den Entwurf eines neuen Gesundheitsgesetzes vorgelegt, das es in sich hat. Es enthält, in juristische Paragrafen verpackt, politischen und medizinischen Sprengstoff erster Güte.
Erstmals sieht ein kantonaler Gesetzgeber in der Schweiz ausdrücklich eine «Impfflicht» vor. «Die Regierung kann im Rahmen von Art. 22 des eidgenössischen Epidemiengesetzes vom 28. September 2012 Impfungen durch Verordnung für obligatorisch erklären», statuiert Art. 18. Dazu bemerkt die St. Galler Regierung, die bisher «ausdrücklich gewährleistete Freiwilligkeit von öffentlichen Impfungen» werde «aufgehoben». Ein starkes Stück.
Doch damit nicht genug. Wer sich dieser «Impfpflicht» nicht fügt, wird massiv bestraft. In Art. 141. («Strafbestimmungen») heisst es: «Mit Busse bis 20’000.– CHF wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig sich entgegen einer Impfpflicht nach Art. 18 dieses Erlasses nicht impfen lässt.»
Faktischer Impfzwang
Damit wird also frisch-fröhlich ein strafbewehrtes Zwangsmittel geschaffen. Die Impfpflicht wird zum faktischen Impfzwang. Denn eine Entscheidung unter einer solchen Strafandrohung ist keine freie Entscheidung mehr.
Das Beispiel des Kantons St. Gallens ist ein Weckruf: Es zeigt, dass die Behörden offenbar aus ihren Fehlern in der Coronazeit nichts gelernt haben. Ja, schlimmer noch: Sie schaffen nun die gesetzlichen Grundlagen, um die Selbstbestimmung und Unversehrtheit der Bürger noch leichter aushebeln zu können – und noch gravierendere Fehler mit noch gravierenderen Folgen zu machen.
Mit der modRNA-Technologie, um nur ein Exempel zu nennen, steht ein gigantisches Experimentierfeld mit ungewissen Wirkungen und ungewissem Ausgang bereit. Willkommen im autoritären Gesundheitsstaat des 21. Jahrhunderts!
National, international – Druck nimmt überall zu
Der Kanton St. Gallen ist mit solchen Zwangsmethoden nicht allein. Auch der Kanton Zürich, um ein zweites Beispiel zu nennen, verhängt drakonische Strafen, falls sich jemand dem Impfobligatorium nicht fügt. Dort beträgt die Busse sogar bis zu 50’000 Franken!
Ein drittes Beispiel für diese unguten Tendenzen ist die Teilrevision des Epidemiengesetzes auf Bundesebene. Auch national fährt der Zug in die falsche Richtung ab: mit noch mehr Zentralismus statt Föderalismus; mit der Fortschreibung und Verschärfung von Überwachung und Kontrolle; mit der Zementierung der verfehlten und diskriminierenden Zertifikatspolitik.
Schliesslich, viertens, die internationale Ebene: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stärkt ebenfalls die zentralistischen Strömungen, gibt ihrem nicht demokratisch legitimierten Generaldirektor aus Afrika noch mehr Kompetenzen, um über unser aller Gesundheit zu verfügen. Er kann künftig noch einfacher und willkürlicher «internationale Gesundheitsnotstände» ausrufen.
Und genau dies wird dann in der angeblichen völlig souveränen Schweiz einen Rattenschwanz an Massnahmen auslösen, vom Bund bis hinab zu den Kantonen. Wer sich dann nicht beugt, für den stehen die Strafmittel schon bereit. Siehe oben.
Mehr Informationen zum Thema: abfschweiz.ch
Dr. Philipp Gut
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